Herbstrallye – Nenngebühren und Haftungsausschlusserklärung

Nach erfolgter Nennung über unser Nennformular überweisen Sie bitte die Nenngebühr an folgende Bankverbindung:
Oldtimerfreunde Heidelberg e.V.
Volksbank Kur- und Rheinpfalz
IBAN DE35 5479 0000 0001 2863 66
BIC GENODE61SPE
Verwendungszweck: „Herbstrallye 2024, Name des Fahrers/Fahrerin

Die Nenngebühr ist innerhalb von 8 Tagen an unser Konto zu überweisen, ansonsten erlischt die Nennung.

Die Nenngebühr setzt sich wie folgt zusammen:
80,- € für ein Fahrzeug mit Fahrer
+ 60,- € je Beifahrer / je weiterer Mitfahrer
+ 20,- € je Kind (7 bis 13 Jahre) – (Kinder bis 6 Jahre frei)
+ 30,- € je Team bei Teilnahme als Team mit Teamwertung (nur von einem der Team-Mitglieder zu entrichten)

Rabatt (nur 1x pro Fahrzeug):
– 10,- € Mitgliedschaft bei den Oldtimerfreunden Heidelberg, oder
– 10,- € Vorkriegsfahrzeug

+ 20,- € Nachmeldegebühr für Nennungen ab dem 30.09.2024

Nenngeld ist Reuegeld, wird aber in voller Höhe zurückerstattet, wenn der Teilnehmer von der Organisation abgelehnt wird, oder die Veranstaltung komplett abgesagt wird. Bei Absage der Veranstaltung durch höhere Gewalt, (z. B. Fahrverbot) verzichtet der Teilnehmer auf Erstattung des Nenngeldes. Es erfolgt keine weitere Nennbestätigung.
Die Nennung wird erst bearbeitet, wenn die Nenngebühr innerhalb 8 Tagen auf unserem oben genannten Konto eingegangen ist.

Der Veranstalter behält sich vor, nach erreichter maximaler Teilnehmerzahl das Nennsystem zu schließen, ansonsten wird für Nennungen ab dem 30.09.2024 eine Nachmeldegebühr von 20€ fällig.

Bitte beachten Sie:
Ein Zahlungseingang ohne eine erfolgte Nennung über das Nennformular gilt nicht als Nennung.


Haftungsausschlusserklärung:

Der Veranstalter lehnt gegenüber den Teilnehmern (Bewerbern, Fahrern, und Beifahrern) jede Haftung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Angehörigen durch Abgabe der Nennung zu jedem im Zusammenhang mit dem Wettbewerb erlittenen Unfall oder Schaden, auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte oder Helfer, ebenso gegen Fahrer oder Beifahrer dritter Fahrzeuge, die am Wettbewerb teilnehmen, gegen Behörden oder irgendwelche andere Personen, die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen. Der Verzicht gilt auch gegenüber unterhaltsberechtigten Personen.

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr teil und tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihren Fahrzeugen verursachten Schäden. Hierzu gilt während der gesamten Veranstaltung die StVO deren Einhaltung von den Teilnehmern zugesichert wird.

Die Teilnehmer sichern die Teilnahme in einem der StVZO entsprechenden Fahrzeug zu, welches ordnungsgemäß versichert ist (mind. 1.000.000 € pauschal).

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen erforderlichen oder von den Behörden angeordneten Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch den Wettbewerb abzusagen, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen. Der Veranstalter behält sich weiterhin das Recht vor, aus organisatorischen Gründen den Verlauf der Veranstaltung zu verändern und/oder Veranstaltungsteile zu streichen.

Soweit der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeuges ist, muss mit der Nennung eine Einverständniserklärung des Kfz-Eigentümers abgegeben werden. Dies liegt in der Verantwortung des Fahrers, der alle zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen aus dem Fehlen der Erklärung zu tragen hat.

Der Polizei ist jederzeit auf Verlangen die Bordkarte auszuhändigen. Sofern ein Verkehrsverstoß von der Polizei eingetragen wird, ist der Veranstalter verpflichtet ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Die Startnummern sind während der Veranstaltung am Fahrzeug an beiden Seiten zu führen und unmittelbar nach der Veranstaltung wieder zu entfernen.